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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Allgemeines –Geltungsbereich 

1.1  Die Verkaufs-, Liefer – und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des  Göbel- Shops Oliver Göbel  (“Wir“, “Uns“) mit dem Besteller (“Besteller“ , “Sie“, “Ihnen“).  Der Besteller kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

1.2 Ist der Besteller Unternehmer, so finden abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers keine Anwendung und werden nicht  Vertragsbestandteil, und zwar auch nicht bei Kenntnis, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zu. 

1.3 (MS1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller nach Absenden der Bestellung in Textform per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse übersandt. 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Unsere (MS2) Angebote sind freibleibend. Dem Besteller zumutbare technische  oder gestalterische Abweichungen  von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen  Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen  im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten,  ohne dass hieraus Recht gegen uns hergeleitet werden können.  

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb  von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich  durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. 

§ 3 Eigentumsvorbehalt 

3.1 Ist der Besteller Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen  Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden   Geschäftsbeziehung vor.  

3.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten nach Maßgabe der jeweiligen Wartungsdokumentationen durchzuführen.

3.3 Der Besteller ist,  solange der Eigentumsvorbehalt besteht, verpflichtet, uns einen Zugriff  Dritter auf die Ware,  etwa im Falle einer  Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder  die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Bestehen Ansprüche aus der  Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der  Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.  Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohsitzwechsel oder Wechsel des Geschäftssitzes hat der Besteller uns, solange der Eigentumsvorbehalt besteht unverzüglich anzuzeigen.  

3.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 3.2 nach vorheriger fruchtloser  Abmahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 

3.5  Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern, es sei denn, dass er sich  in Zahlungsverzug befindet oder Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Unternehmer die Ware, tritt er schon jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Werden die Forderungen des Unternehmens aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent  aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Unternehmer.  Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung  der  Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der  Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in  Zahlungsverzug gerät oder die Zahlungen einstellt. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung  gegen den Unternehmer um mehr als 20 %, so sind wir insoweit  auf Verlangen des Unternehmers zur Freigabe verpflichtet .  

 

§ 4 Widerrufsrecht und -folgen      

4.1 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen  in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß  Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

     Der Widerruf ist zu richten an:

     Göbel-Shop,   Oliver Göbel ,  Knogäckerweg 5,  90475 Nürnberg
     Fax: 0911/83 29 359, E-Mail:  goebel-oliver@gmx.de

4.2 Widerrufsfolgen  

 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen  zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.  Wertersatz  leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine  durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung  vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 § 5 Vergütung

5.1 Der im Zeitpunkt der Bestellung angebotene Kaufpreis ist bindend. Die angebotenen  Kaufpreise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

5.2 Bei Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versand- und Lieferkosten. 

5.3 Soweit nicht anders vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig. Bei Versendungskauf erfolgt die Zahlung per Vorauskasse oder per Nachnahme. Scheckhergaben, Überweisung, Zahlung über Kreditkarten gelten erst nach Einlösung als  Zahlung. 

5.4 Bei mehrern fälligen Forderungen werden Zahlungen des Bestellers zunächst auf die  älteste Schuld angerechnet. Ferner wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende  Leistung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptleistung angerechnet.

5.5 Bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer  Stundung – sofort fällig. 

5.6 Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden  oder durch uns anerkannt wurden. 

5.7  Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 


§ 5 Gefahrübergang 
 

6.1 Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der  zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit  Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung  der Versendung bestimmter Personen unter Anstalt auf den Besteller über.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. 


§ 7 Lieferung und Lieferverzug 

7.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb eines vereinbarten Liefertermins oder einer verinbarten Lieferfrist nicht erfolgen, und – im  Falle der fehlenden Entbehrlichkeit – eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus. 

7.2 Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,  z. B. durch Aufruhr, Streik oder Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Lieferungsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der     ver-einbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Sollte die hindernden Umstände  jedoch länger als 4 Wochen dauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. 


§ 8 Gewährleistung  - Mängelrüge 
 

8.1  Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl  Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

8.2  Ist der Besteller Unternehmer, so hat er uns offensichtliche Mängel  unverzüglich, spätestens  innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls  ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller, der Unternehmer ist, trifft die volle Beweislast für  sämtliche Anspruch-voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt  der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.  

8.3 (MS5) Ist der Besteller Verbraucher, so hat er uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach  dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über  offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten: Maßgeblich für die Wahrung der Frist
ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung schuldhaft, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft Ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. 

8.4 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels  zu.  

8.5  Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz, beschränkt sich auf die Differenz  zwischen Kaufpreis und ‚Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,  wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

8.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung bei neuen und gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht  (MS6), falls der Besteller und den Mangel nicht recht zeitig angezeigt hat. (§§ 8.2, 8.3). 

8.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße  Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 

8.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

9.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.  Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen.

9.2 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher  Vertragspflichten nicht.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren  Körper – und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Bestellers. 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

10.2 Ist der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-  rechtliches Sondervermögen, ist aus-schließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen  Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im  Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,  so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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